Gesetzlicher Schutz für Firmen
Die gesetzliche Einlagensicherung in der EU schützt Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dieser Schutz gilt grundsätzlich auch für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (OHG, KG). Das bedeutet: Die ersten 100.000 Euro der Unternehmensliquidität sind pro Bank gesetzlich abgesichert.
Grenzen der freiwilligen Sicherung
Viele deutsche Banken sind zusätzlich Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds (z.B. dem des Bundesverbandes deutscher Banken - BdB). Hier gibt es jedoch wichtige Einschränkungen für Unternehmen: Seit 2017 wurde der Schutz für institutionelle Anleger, staatliche Stellen und teilweise auch für große Kapitalgesellschaften stark eingeschränkt oder komplett gestrichen.
Strategien für das Treasury
Für Unternehmen mit hohen Liquiditätsreserven (über 100.000 Euro) ist das Splitting entscheidend. Das Kapital sollte auf verschiedene Banken mit unterschiedlichen Sicherungssystemen verteilt werden, um das Kontrahentenrisiko (Ausfallrisiko der Bank) zu minimieren.
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